Muss ich als Gastronom:in ab 2025 Einwegpfand retour nehmen?
Spätestens wenn im Juni die Registrierung als Rücknehmer:in für das Einweggetränkepfand ab Jänner 2025 startet, sollten sich Gastronom:innen darüber informieren, ob sie lt. Verordnung zur Rücknahme verpflichtet sind.
Gastronomiebetriebe werden die Rücknahme vorrangig manuell abwickeln. Die Entscheidung, wie die Rücknahme organisiert wird, ist aber von verschiedenen Rahmenbedingungen und den rückgenommenen Mengen abhängig.
Auch Gastronomiebetriebe müssen zurücknehmen!
Eine dieser Ausnahmeregelungen gilt für Gastronomiebetriebe, in denen Produkte ausschließlich vor Ort konsumiert werden (z.B. Restaurant, Kaffeehaus, Club, Diskothek, Bar) und die Getränke nicht mitgenommen werden. Diese müssen den Pfandbetrag nicht weiterverrechnen und sind daher auch keine Rücknehmer:innen. Das ist die einzige Regelung, wo der Pfandbetrag nicht an Konsument:innen weiterverrechnet werden muss! Gastronomie mit Take away ist allerdings zur Rücknahme verpflichtet und muss den Pfandbetrag auch an die Konsument:innen weiterverrechnen.
Take away Verkaufsstellen wie Bäckereien oder der klassische Würstelstand werden manuelle Rücknehmer (=ohne Rücknahmeautomat). Diese müssen nur die verkaufsüblichen Mengen pro Verkaufsakt, in den verkauften Verpackungen und Füllmengen zurücknehmen. Das allerdings von allen Marken. Wenn Gebinde einer Marke zurückgebracht werden, die nicht im Sortiment geführt werden, müssen diese dennoch zurückgenommen werden sofern die Verpackungsart und Füllmenge verkauft wird. Der manuelle Rücknehmer kann sich entscheiden, ob er die zurückgenommenen Mengen dann selbst (und damit ohne Registrierung) an einem Rücknahmeautomaten zurückgibt oder sich bei Recycling Pfand Österreich registriert und die Rücknahme mittels plombierter Säcke abwickelt.
Es können gemeinsame Rücknahmestellen an frequentierten Plätzen eingerichtet werden
Eine weitere Sonderregelung kann geltend gemacht werden, wenn der Verkaufsstandort an einem hoch frequentierten Standort gelegen ist. An solchen hoch frequentierten Plätzen wie z.B. Einkaufszentren oder –straßen, am Bahnhof oder am Flughafen können sich die Betriebe und Verkaufsstände darauf einigen, eine gemeinsame Rücknahmestelle (in unmittelbarer Nähe, nicht weiter als 300 Meter von der Verkaufsstelle entfernt) einzurichten, an der die leeren Flaschen und Dosen für alle Verkaufsstände zurückgenommen werden.
Das kann ein Rücknameautomat in einer Filiale eines Supermarktes sein, sofern der Supermarktbetreiber damit einverstanden ist. Die Öffnungszeiten des Supermarktes müssen sich nicht mit denen der Verkaufsstelle decken, aber eine regelmäßige Öffnung muss dennoch gewährleistet sein.
„Ich bin gut vorbereitet, aber manches lässt sich schwer abschätzen.“
Thomas Eder, Betreiber des traditionellen Würstelstands Kaiserzeit an der Oberen Augartenbrücke in Wien, sieht sich für den Start im Jänner 2025 gerüstet, auch wenn der Aufwand für ihn noch schwer kalkulierbar ist: „Ich weiß, dass für mich keine Ausnahmeregelung zutrifft, da mein Stand nicht in einer Einkaufsstraße liegt. Die Rücknahme in den plombierten Säcken ist für mich umsetzbar, zu meinem Verkaufsstand gehört auch ein Lager in unmittelbarer Nähe, wo ich die Säcke verstauen kann. Die Abholung werde ich entweder über meinen Lieferpartner organisieren oder direkt mit Recycling Pfand Österreich, beides erfordert ja eine Registrierung, die ich im Sommer erledigen werde.“ Wie viele Verpackungen Thomas Eder tatsächlich zurücknehmen wird, kann er derzeit nur schätzen. „Die Kaiserzeit befindet sich in unmittelbarer Nähe zum Donaukanal, wo viele Menschen ihre selbstmitgebrachten Getränkedosen und –flaschen konsumieren. Ich kann mir vorstellen, dass viele diese leeren Verpackungen dann am Weg nach Hause bei mir loswerden wollen. Ob das wirklich so sein wird, werde ich erst erfahren, wenn es wirklich soweit ist“. Spannend wird es für ihn auch künftig in der Weihnachtssaison, wenn er seinen Verkaufsstand üblicherweise zum Wintermarkt im Wiener Prater verlegt. „Wie das dort geregelt wird, wird in den kommenden Monaten mit dem Veranstalter abgestimmt.“
Jetzt informieren!
Auf der informativen Website findest du einen Überblick über den Rücknahmeprozess und gute Erklärvideos. Ab Juni 2024 startet die Registrierung, über den Newsletter bleibst du stets am Laufenden.
Als besonderes Service für alle Besucher:innen gibt es auch während der Alles für den Gast 2024 vor Ort die Möglichkeit, sich umfassend zu informieren und die Registrierung durchzuführen.