Ab 2025: Das bringt das Getränke-Einwegpfandsystem
In knapp zehn Monaten startet das Pfandsystem für Getränkeeinwegverpackungen. Bereits im Vorfeld gibt es für Produzenten, Importeure und Rücknehmer:innen einiges rechtzeitig vorzubereiten. Hier die wichtigsten Fakten zum Pfandsystem im Überblick.
Für die großen Lebensmittelmärkte und viele Produzenten laufen die Vorbereitungen für die neue gesetzliche Regelung bereits seit vielen Monaten auf Hochtouren. Kleinere Geschäfte, Importeure oder Gastronomiebetriebe befassen sich bisher noch wenig mit dem ab 1. Jänner 2025 verbindlichen Einwegpfand. Doch gerade kleine Verkaufsstellen und Produzenten sollten sich rechtzeitig über die notwendigen Schritte informieren, um zu Jahresbeginn startklar zu sein.
Wie funktioniert der Pfandkreislauf?
Im Pfandkreislauf sind sowohl die Produzenten der Getränkeeinwegverpackungen bzw. ihre Importeure, die Verkaufsstellen als Rücknehmer:innen, die Konsument:innen, als auch die zentrale Stelle „Recycling Pfand Österreich“ als Abwicklungsorganisation involviert.
Das Pfand von 25 Cent pro Verpackung wird künftig beim Verkauf von Einweg-Kunststoff-Flaschen und Getränkedosen mit einer Füllmenge zwischen 0,1 Liter und 3 Liter eingehoben. Bei der Rückgabe von leeren Verpackungen an einer Rücknahmestelle wird der Pfandbetrag wieder ausbezahlt.
Auf der informativen Website www.recycling-pfand.at findest du einen Überblick zum Pfandsystem sowie alle wichtigen Informationen zu den notwendigen Schritten in den kommenden Monaten.
Was müssen Produzenten und Importeure von Getränken wissen?
Alle Produzenten und Importeure von Einweggetränkeverpackungen, die ihre Produkte in Österreich verkaufen, müssen sich und ihre Produkte vorab über das Portal der EWP Recycling Pfand Österreich gGmbH registrieren. Das wird ab Juni 2024 möglich sein.
Jedes Getränk (=SKU) in der Einweg-Kunststoff-Flasche oder in der Dose muss bei Recycling Pfand Österreich registriert werden, damit es von den Rücknahme-Automaten und manuellen Rücknehmer:innen in Zukunft erkannt wird.
Auf den zu bepfandenten Verpackungen muss das Pfandlogo platziert werden, damit für die Konsument:innen eindeutig erkennbar ist, dass das Produkt am Pfandkreislauf teilnimmt. Alle Informationen und genauen Spezifikationen dazu stehen im Produzentenhandbuch zur Verfügung.
Wer muss Pfandware zurücknehmen?
Rücknahmeverpflichtet sind alle Verkaufsstellen, die als Letztvertreiber Getränke in Kunststoffflaschen oder Metalldosen an Konsument:innen abgeben. Hier findest du einen gutes Erklärvideo zu diesem Prozess.
Welche Pfandprodukte müssen zurückgenommen werden?
Während bei Rücknahmeautomaten alle Verpackungen, die am österreichischen Pfandsystem teilnehmen, zurückgenommen werden, gibt es für die manuelle Rücknahme andere Rahmenbedingungen. Es müssen in diesen Geschäften nur jene Packungsgrößen und Packungsarten zurückgenommen werden, die über diese Verkaufsstelle in Verkehr gesetzt werden. Zurückgenommen werden müssen auch nur die verkaufsüblichen Mengen je Kaufakt.
Wichtig: die Verpackungen müssen unzerdrückt sein und das österreichische Pfandlogo tragen!
Wer muss sich registrieren?
Eine Registrierung als Rücknehmer:in ist notwendig um
- die ausbezahlten Pfandbeträge rücküberwiesen zu bekommen und
- Sammelsäcke und Plomben im System bestellen zu können.
Werden die zurückgenommenen Flaschen und Dosen selbst zu einem Rücknahmeautomaten (beispielsweise bei Supermärkten) gebracht und dort zurückgegeben, braucht es keine Registrierung.
Wann startet die Registrierung?
Manuelle Rücknehmer:innen, die die Produkte nicht selbst bei Rücknahmeautomaten zurückgeben, können sich ab Juni 2024 im Portal von Recycling Pfand Österreich registrieren. Als besonderes Service für alle Besucher:innen gibt es auch während der “Alles für den Gast” vor Ort die Möglichkeit, sich umfassend zu informieren und die Registrierung durchzuführen!