Melden Sie sich bitte für Ihren Besuch an

Sie möchten die "Alles für den Gast" mit Ihrer Schule besuchen?

Merkblatt für Schulen

  • Ein Schulklassenbesuch ist aus organisatorischen Gründen nur am Mittwoch, 13. November 2024 möglich!
  • Nur im Vorfeld angemeldete Schulen dürfen die Messe besuchen. Einzelschüler:innen, ob mit oder ohne Schuluniform, haben keinen Zutritt zur Veranstaltung.
  • Schülereingang ist ausschließlich Eingang 10.
  • Kosten pro Schüler:innenund Begleitperson: € 30,00
  • Aufgrund neuer DSGVO Richtlinien, müssen Schüler:innennicht mehr registriert werden. Es ist somit nur eine Registrierung der Lehrer:innen notwendig.
  • Für die Kassa vor Ort benötigen Sie ein Schreiben mit Schulstempel (Name und Anschrift der Schule), Name und Email Adresse einer Kontaktperson und die genaue Anzahl der Schüler:innen, sowie der Begleitpersonen.
  • Der Kauf der Tickets erfolgt direkt vor Ort in Halle 10 -Foyer Eingang via CASH oder KREDITKARTE.
  • Jeder Schüler:inerhält einen Schülerausweis zum Umhängen sowie ein Armband und ist verpflichtet, diese sichtbar am Körper zu tragen. Zusätzlich bekommen Schüler einen Stempel auf die Hand.
  • Die Lehrer:innenerhalten die Ausweise für Ihre Schüler:innenan den Kassen bei Eingang 10.
  • Die Lehrer:innenwerden darauf aufmerksam gemacht, dass die Messe ausnahmslos geschlossen zu besuchen ist (pro Klasse mind. 2 Lehrer:innen).
  • Nach Unterrichtsende ist die Messe geschlossen von der Klasse in Begleitung der Aufsichtsperson wieder zu verlassen. Die Ausweise müssen beim Wachpersonal am Eingang 10 wieder abgegeben werden. Das Verweilen einzelner Schüler:innenauf der Messe nach Unterrichtsende und ohne Begleitung einer Aufsichtsperson nicht erlaubt.
  • Rucksäcke, große Taschen oder Ähnliches sind an der Garderobe abzugeben es wird keine Gebühr verlangt!
  • Es muss darauf geachtet werden, dass die Jugendlichen keine alkoholischen Getränke und Tabakwaren in jeglicher Form konsumieren. Unsere Aussteller:innenwurden angewiesen, an Jugendliche (Schüler:innen) weder Alkohol noch Tabakwaren, in welcher Form auch immer, abzugeben. (Hinweis: Auch wenn die Schüler:innen18 oder älter sind, gilt ein absolutes Alkohol-und Rauchverbot.)
  • Lehrkräfte haften für Schüler:innen, selbst wenn diese Volljährig sind.

Bei Zuwiderhandeln müssen wir etwaige Vorkommnisse an die Landesschulbehörde melden.
Wir bitten für diese Maßnahmen um Verständnis und wünschen den Schüler:innensowie Ihren Begleitpersonen einen interessanten Messeaufenthalt.